Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.Geltungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Autohaus Maier mit seinen Kunden geschlossenen Verträge über die Lieferung von Automobilen jeder Art. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Vertragsgegenstand ist die Lieferung und Beschaffung von Fahrzeugen für den Kunden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen Autohaus Maier mit dem Kunden, welches das von Autohaus Maier geschaffene Mehrmarkenkonzept für Kfz-Vertriebe beinhaltet. In diesen Verträgen sind bereits alle grundsätzlichen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Autohaus Maier mit dem Kunden geregelt und schriftlich niedergelegt.

3. Diese AGB zielen ab auf die tatsächliche Einzelfalldurchführung, welche die Beschaffung von Fahrzeugen durch Autohaus Maier für seine Kunden aus einem Pool von Bestandsfahrzeugen und noch konfigurierbaren Neufahrzeugen, welche auf der Nutzungsplattform von Autohaus Maier angeboten werden, beinhaltet.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Eine Bestellung für den Kunden ist möglich aus dem jeweils möglichst aktuell gehaltenen Poolangebot von Autohaus Maier auf deren Nutzerplattform. Die Nutzerplattform stellt das Angebot Autohaus Maier dar, welches jeweils freibleibend und unverbindlich ist, es sei denn, Autohaus Maier hat diese Angebote ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Eine vertragliche Bindung kommt nur zustande, sofern der Kunde gemäß den im Hauptvertrag niedergelegten Bedingungen bestellt und Autohaus Maier die Bestellung in der angegebenen Art und Weise bestätigt.

2. Alle von Autohaus Miaer auf ihrer Nutzerplattform eingestellten oder konfigurierbaren Fahrzeuge werden, was die Ausstattung anbetrifft, so eingestellt, wie diese Autohaus Maier von ihren Vertragspartnern oder den Anbietern selbst zur Verfügung gestellt bekommen hat. Autohaus Maier ist versucht, eine möglichst detailgenaue Beschreibung abzugeben. Es ist aber im Einzelfall eine Gewährleistung insoweit ausgeschlossen, als die Angaben auf Mitteilung der Vertragspartner und der Anbieter beruhen. In Einzelfällen kann es auch sein, das Fahrzeugabbildungen dem Original ähnlich sind bzw. Konfigurationsmöglichkeiten durch die Hersteller zwischenzeitlich abgeändert wurden. Insbesondere ist Autohaus Maier berechtigt Preisanpassungen Dritter im Verhältnis 1 : 1 weiterzureichen.

III. Zahlungsbedingungen

1. Die im Vertragsangebot niedergelegten Preise gelten ab Auslieferungsstandort Vorbach, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In den Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Bestellung enthalten. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Ein Zahlungsnachweis hat innerhalb von zwei Tagen nach Rechnungsstellung des Fahrzeugs zu erfolgen. Dies gilt für den Kaufpreis sowie Preise aus Nebenleistungen und verauslagte Kosten. Der ausgewiesene Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Autohaus Maier mbH über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Scheckzahlungen gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Andere Zahlweisen als Bar, Überweisung oder Scheck werden nicht akzeptiert.

3. Sofern der Kunde mit einer Zahlung im Verzug ist, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere kann der Verkäufer eine schriftliche Nachfrist von drei Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ablehnen wird. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung wegen Verzug sind vom Kunden zu tragen, dazu gehören auch Mahngebühren. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass ab dem ersten Tag des Verzuges des Autohaus Maier das Recht zusteht, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB bzw. einen höheren Zinssatz – wenn ein solcher nachgewiesen wird – zu verlangen.

4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel, Rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Autohaus Maier anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.